Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO (oder GDPR im Englischen) in Kraft. Dann gelten für Webseitenbetreiber veränderte Grundsätze in Sachen Datenverarbeitung und Datenschutz. Sehr knapp zusammengefasst: Es dürfen nur noch die Daten erhoben werden, die unbedingt notwendig sind, der Webseitenbetreiber muss vollständige Transparenz über erhobene Daten und deren Verwendung schaffen und Nutzer können jederzeit Auskunft zu erhobenen Daten verlangen und diese Daten auch ändern oder löschen lassen.
Auch Blogger sind von dieser neuen Verordnung betroffen. Während selber hostende Blogger jedoch weitgehend eigenständig alle notwendigen Anpassungen vornehmen können, sind Blogger auf Plattformen wie Blogspot, wordpress.de u.ä. vor allem im Hinblick auf technische Anpassungen auf ihre Plattformbetreiber angewiesen. Entweder der Betreiber reagiert - oder der Blog ist ab Ende Mai nicht mehr konform mit den geltenden Datenschutzrichtlinien und könnte abgemahnt werden.
Als Blogspot-Bloggerin bin ich darauf angewiesen, dass Google reagiert. Bislang gibt es von der Seite aber nur vertröstende Informationen a la "Natürlich sind wir der DSGVO verpflichtet. Natürlich sind wir auch stets bemüht, alle Dienste aktuell zu halten und arbeiten fortlaufend an Verbesserungen." Wirklich aussagekräftig ist das nicht.
Konkrete Informationen dazu, wann (oder ob, was ich nicht hoffe) es welche Anpassungen geben wird, gibt es bislang keine.
Während Google für die technische Seite verantwortlich ist, gibt es jedoch auch einige notwendige Anpassungen, die ich selbst erledigen kann. Aus diesem Grund habe ich mich in den letzten Tagen verstärkt mit der DSGVO befasst und geschaut, was auf meiner Seite möglich ist. Genau darum soll es heute gehen.